Immobiliensuche >
Ihr Immobilientipp
Wenn Sie Kenntnis von den Absichten eines Eigentümers erlangen,
dass er eine Immobilie veräußern, vermieten oder verpachten möchte,
geben Sie uns bitte einen Tipp.
Es lohnt sich für Sie !
- Tippgeber erhalten von uns im Erfolgsfall, d.h. nach Erteilung eines Verkaufsauftrags durch den Verkäufer und den Verkauf des Objektes, den Tipp honoriert.
- Wir benötigen neben den Angaben von Ihnen zusätzlich die Kontaktdaten des Verkäufers/Käufers, sowie - wenn Ihnen bekannt - Angaben zum Objekt.
- Nach Angabe Ihrer eMail-Adresse erhalten Sie eine Bestätigung des Empfangs Ihres Immobilientipps.
- Innerhalb einer Woche bestätigen wir Ihnen schriftlich, ob uns
die Immobilie unbekannt
ist und wir einen Verkaufsauftrag erhalten haben. Die Honorierung ist Ihnen dann im Erfolgsfall sicher!
Hinweis für Personenkreise, die einem Standesrecht
unterliegen, z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater: Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass vorstehendes Angebot nicht an
Personen gerichtet ist, die in einem besonderen
Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden / Mandaten stehen, bzw. denen
es standesrechtlich untersagt ist, Tippgeberhonorare zu berechnen.
Natürlich freuen wir uns aber über jeden Tipp aus diesem
Personenkreis, die
ohne Honorarmöglichkeit zustande kommt.
Wenn Sie uns einen Tipp geben wollen, senden Sie uns einfach diesen zu: